Hintergrund
Markus Fischer
Gutachten

Um die Schutzwürdigkeit eines (Inventar-)Objektes definitiv abzuklären, sind Gutachten notwendig. Behörden und Gerichtsinstanzen halten sich an die Empfehlungen der Gutachten. Das setzt allerdings eine hohe Qualität und absolute Unabhängigkeit des Gutachters voraus. Für eine Behörde ist deshalb die Wahl des Gutachters entscheidend. Durch meine langjährige Erfahrung beim Heimatschutz kenne ich die Gerichtspraxis insbesondere im Kanton Zürich (Baurekursgerichte und Verwaltungsgericht) bestens. Meine Gutachten wurden deshalb bisher mehrheitlich von den Behörden umgesetzt, und in allen Fällen von den Gerichten gestützt.
Gestaltung Andreas J. Meier